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Gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2016/232, Artikel 5, Verordnung (EU) Nr. 2013/1308 und Durchführungsverordnung (EU) 2022/1475, Anhang V stellt Deutschland der EU-Kommission bestimmte Daten über Erzeugerorganisationen und Interventionen zur Verfügung. Für die zuständigen Stellen der Länder stehen nachfolgend Formulare (Excel, xlsx) zur Datenübermittlung an die BLE, Referat 624 zum Herunterladen zur Verfügung. Stand: 28. März 2024.
Das Formular 891 (genehmigter Betriebsfonds gemäß 2022/1475) ist der BLE bis 31. Januar eines Jahres ausgefüllt zur Verfügung zu stellen.
Die folgenden Formulare sind der BLE bis 1. März eines Jahres ausgefüllt zur Verfügung zu stellen:
Die Formulare 889 (endgültiger Betriebsfonds gemäß 2022/1475) und 892 (Interventionen gemäß 2022/1475) sind der BLE bis 31. Mai eines Jahres ausgefüllt zur Verfügung zu stellen.
Das Formular 887 (Sektorinformationen gemäß 2016/232) ist der BLE bis 31. Oktober eines Jahres ausgefüllt zur Verfügung zu stellen.